Gebärende Männer sind Väter! Zeugende Frauen sind Mütter! BVT*-Stellungnahme zum Teilentwurf eines Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts

Das Abstammungsrecht muss in Zukunft eine größere Vielfalt von Familienformen berücksichtigen. Das Bundesjustizministerium hat nach der Zulassung der Ehe für homosexuelle Paare einen Teilentwurf zur Diskussion gestellt, der dieser Vielfalt gerecht werden will. Die rechtliche Lage von trans- und intergeschlechtlichen Eltern bleibt ungeklärt und wird durch die geplante Neuregelung nicht annähernd zufriedenstellend gelöst.

Im Entwurf wird daran festgehalten, dass die Person, die ein Kind geboren hat, unabhängig von ihrem Personenstand dem Kind als rechtliche Mutter zugeordnet wird. Dies ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar und sowohl für trans- als auch für intergeschlechtliche Menschen diskriminierend, weil die rechtliche Geschlechtsidentität des Elternteils nicht anerkannt wird. Trans- und intergeschlechtliche Menschen werden gezwungen, sich zwischen ihrem Recht auf Fortpflanzung und dem Recht auf freie Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu entscheiden.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2011 die Sterilisation als Voraussetzung für die Personenstandsänderung von trans* Personen für verfassungswidrig erklärt. Seitdem ist es in Deutschland möglich, dass rechtliche Männer Kinder gebären und rechtliche Frauen Kinder zeugen. Immer mehr trans* Personen sehen keinen Widerspruch zu ihrer Transidentität und Transgeschlechtlichkeit, wenn sie sich dafür entscheiden, Familien zu gründen und Kinder zu bekommen. Gebärende Väter und zeugende Mütter sind eine gesellschaftliche Tatsache. Diese Tatsache muss in eine Reform des Abstammungsrechts einfließen! Transfrauen müssen auf der Geburtsurkunde der Kinder als Mütter eingetragen werden und Transmänner als Väter! Für trans* Personen, die bereits vor ihrer Personenstandsänderung Kinder hatten, muss eine Möglichkeit zur Änderung geschaffen werden!

Falsche Geburtsurkunden führen im Alltag dazu, dass transgeschlechtliche Eltern ihre Transidentität überall offenlegen müssen, da ihr Erscheinungsbild und die Angaben im Personalausweis nicht mit den Angaben in der Geburtsurkunde des Kindes übereinstimmen. Dieser Zwang zur Offenlegung widerspricht dem Offenbarungsverbot und setzt die jungen Familien einer erhöhten Gefahr der Diskriminierung aus.

Die vollständige Stellungnahme als PDF zum Download.

Foto: The Gender Spectrum Collection