Mitgliedschaft

Mitgliedsantrag

Mitglied werden im Bundesverband Trans*

Der Bundesverband Trans* (BVT*) versteht sich als ein Zusammenschluss von Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen, Verbänden und Initiativen auf Regional-, Landes- und Bundesebene, deren gemeinsames Bestreben der Einsatz für die Menschenrechte von trans* Personen und das Engagement für geschlechtliche Vielfalt und Selbstbestimmung ist.

Um diese Ziele zu erreichen, ist es wichtig, dass wir gemeinsam stark sind. Durch eine Mitgliedschaft im Bundesverband Trans* können engagierte Gruppen, juristische Personen oder Einzelpersonen ihre Aktivitäten wechselseitig verstärken, ihre Netzwerke erweitern und so den verbindenden Anliegen für die Belange von trans* Personen in der zivilgesellschaftlichen und politischen Debatte den Rücken stärken. Durch eine Mitgliedschaft im BVT* bleibt die Autonomie ihrer jeweiligen Gruppen selbstverständlich unberührt. Die Satzung des BVT* gibt es hier zum Download.

Der Beitrag für die Mitgliedschaft im BVT* erfolgt auf Grundlage einer Selbsteinschätzung der antragstellenden Person oder Gruppe. Die Mitgliedschaft wird erst wirksam, wenn der Vorstand des BVT* der Aufnahme zugestimmt hat.

Hier findet ihr die Beitrittsformulare für Einzelmitglieder und für Gruppen. Das Ausfüllen des angehängten Formulars für die SEPA-Lastschrift ist freiwillig. Die Mitgliedsbeiträge können auch weiterhin eigenständig überwiesen werden.

Für Rückfragen stehen wir euch gerne unter der E-Mail mitgliedschaft@bv-trans.de und der Telefonnummer +49 (0) 30 – 23 94 98 96 zur Verfügung.

SEPA-Lastschriftmandat

Für das SEPA-Lastschriftmandat könnt ihr auch das untenstehende Formular verwenden.

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats:
Zahlungsempfänger: Bundesverband Trans* e.V.
Gläubiger­ID: DE07ZZZ00002305824
Mandatsreferenz: wird mit Aufnahmebestätigung mitgeteilt

Alle Felder müssen ausgefüllt werden. Angabe der BIC ist nur notwendig, falls das Konto d. Zahlungspflichtigen außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegt.

Hinweis: Für gewöhnlich wird am 15. Februar des Beitragsjahres abgebucht.






    Ich ermächtige den Bundesverband Trans*, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Bundesverband Trans* auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
    Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten finden Sie unter Datenschutz.