Jetzt mitzeichnen: Sechs Forderungen für eine gelungene TSG-Nachfolgeregelung

Zahlreiche Länder gingen in den vergangenen zehn Jahren mit gutem Beispiel voran und verabschiedeten menschenrechtsbasierte Regelungen, die die Selbstbestimmung und Würde von trans* Personen achten. In Argentinien, Dänemark, Malta, Irland, Norwegen, Belgien, Portugal, Luxemburg, Island und bald auch in der Schweiz können trans* Person allein durch Selbstauskunft, ihren Geschlechtseintrag ändern. Auch hier in Deutschland wird es höchste Zeit für ein Selbstbestimmungsgesetz, damit trans* Personen sicher und selbstbewusst in dieser Gesellschaft leben können. Deshalb fordern wir, dass eine zukünftige Neuregelung bei der Änderung des Geschlechtseintrags den folgenden sechs Grundsätzen entspricht:

1. Die Erklärung der Person selbst ist ausreichend!

Für die Änderung des Geschlechtseintrags braucht es keine Gutachten, Atteste oder Beratungsbescheinigungen. Die Erklärung der Person selbst muss ausreichend sein. Denn jede Person hat selbst die beste Expertise bezüglich der eigenen Geschlechtsidentität. Dies entspricht auch der Erfahrung mit TSG-Verfahren: in 99% der Fälle entscheiden die Amtsgerichte laut einer wissenschaftlichen Erhebung im Sinne der Antragsteller_innen.

2. Die Erklärung erfolgt vor dem Standesamt!

Was bisher als Verfahren vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, soll zu einem Verwaltungsakt beim Standesamt werden. Dies erhöht einerseits die Zugänglichkeit. Andererseits werden die Amtsgerichte von Aufwand und die Bundesrepublik Deutschland jährlich von Kosten in Höhe von ca. 1 Mio. € entlastet.

3. Die Regelungen für trans*, inter* und nicht-binäre Personen werden vereinheitlicht!

Auch inter* Personen stehen heute bei der Änderung des Geschlechtseintrags vor Hürden und müssen über ein Attest Inter*geschlechtlichkeit nachweisen. Diese Pathologisierung steht ebenfalls in der Kritik. Es braucht genau eine Regelung für die Änderung des Geschlechtseintrags: diese soll für alle trans*, inter* und nicht-binären Personen gelten und auf geschlechtlicher Selbstbestimmung beruhen.

4. Jugendliche ab 14 Jahren entscheiden selbst über den Geschlechtseintrag!

Kinder und Jugendliche können derzeit mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung den Namen und Personenstand ändern. Wir fordern, dass Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres eigenständig über die Änderung entscheiden dürfen. Dies entspricht zum einen der zunehmenden Entscheidungsfähigkeit, die Jugendlichen in anderen Rechtsbereichen, z. B. bei der Wahl der Konfession bzw. Religion, zugetraut wird. Zum anderen ist die Berücksichtigung des Willens von Kindern und Jugendlichen sowie deren Diskriminierungsschutz aufgrund der UN-Kinderrechtskonvention eindeutig geboten.

5. Die Möglichkeit, den Namen und Geschlechtseintrag zu ändern, ist niedrigschwellig – unabhängig von der eigenen Staatsbürgerschaft!

Aktuell müssen trans* Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in einem langwierigen und meist sehr umständlichen Prozess nachweisen, dass es in dem passausstellenden Land keine vergleichbare Regelung gibt, mit welcher sie ihren Geschlechtseintrag ändern können. Diese Hürde muss abgeschafft werden. Alle Personen, die in Deutschland leben, sollen Zugang zur Änderung des Geschlechtseintrags haben. Eine Bescheinigung über die erfolgte Änderung soll ausgestellt werden, damit deren Nachweis im Alltag unproblematisch möglich ist.

6. Nach der Änderung des Namens und Geschlechtseintrags besteht ein Anspruch auf Dokumentenberichtigung!

Bisher leitet sich die Möglichkeit, Dokumente wie Zeugnisse, Ausweise, Urkunden u. ä. auf den neuen Namen und Geschlechtseintrag auszustellen, aus dem Offenbarungsverbot (dem Verbot, den abgelegten Namen und Geschlechtseintrag offenzulegen) ab. Um die Dokumentenberichtigung für trans* Personen zu erleichtern, braucht es eine explizite gesetzliche Verankerung dieses Rechts, inkl. der Option, Geburts- und Heiratsurkunden anzupassen. Dafür nötige Änderungen im Abstammungsrecht sind zügig voranzubringen.

Seit vierzig Jahren ist das „Transsexuellengesetz“ (TSG) in Kraft. Seit vierzig Jahren beschränkt das TSG die Grundrechte von trans* Personen, die ihren Namen und Geschlechtseintrag ändern wollen. Bereits sechsmal wurde das TSG vor dem Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungskonform befunden. Trotzdem wird eine Neuregelung über mehrere Legislaturperioden verschleppt.

Bis heute müssen trans* Personen, um den eigenen Geschlechtseintrag zu ändern, zwei Gerichtsgutachten über ihre Geschlechtsidentität beantragen. Obwohl Trans*geschlechtlichkeit durch die Weltgesundheitsversammlung 2019 von dem Status, als psychische Störung zu gelten, befreit wurde, müssen sich trans* Personen weiterhin dieser pathologisierenden Begutachtung unterziehen. Sie müssen teils übergriffige Fragen nach sexuellen Vorlieben, Masturbationsverhalten oder Unterwäsche über sich ergehen lassen, damit sie nachweisen, was von außen nicht nachweisbar ist. Denn die geschlechtliche Identität – das innere Wissen, welche geschlechtlichen Ansprache, Rolle und Zuschreibung für die eigene Person stimmig sind – kann nur eine Selbstauskunft sein.

Die Forderungen gibt es auch als PDF zum Herunterladen und Weiterleiten!

Wer mitzeichnen möchte, schreibt bitte eine Mail an kalle.huempfner@bv-trans.de!
Einzelpersonen können auch gern unsere Petition unterschreiben, die die selben Forderungen stellt!

Bundesverband Trans* e.V.

 

Unterstützende Organisationen / Initiativen / Gruppen

ABqueer e.V.
AHF (AIDS-Hilfe Frankfurt) e.V.
Aidshilfe Weimar & Ostthüringen e.V.
Akademie Waldschlösschen e.V.
akzep-trans Cuxhaven
AllOut
anyway – Raum für Lesben, Schwule, Bi, Trans* und Queers von 14 bis 27 Jahren in Köln
Andersraum e.V.
AStA Universität Potsdam
Barramundi
BDP Mädchen_kulturhaus Bremen (M_KH)
Beirat Queere Jugend NRW
Ben & Jerry‘s
Beratung unter dem Regenbogen
Bundesverband Queere Bildung e.V.
checkpoint queer e.V.
Die LSBT*IQ Netzwerke Hessen
DGB Jugend Hessen-Thüringen
Fachstelle Queere Jugend NRW
Geschäftsstelle Echte Vielfalt
GOQUEER – Verein für queere Medienarbeit e.V. i.G
Hans-Peter-Hauschildzentrum in der Trägerschaft der Aidshilfe Gießen e.V.
iQt – Institut für Queer Theory, Berlin
Jugendnetzwerk lambda e.V.
Jugendnetzwerk lambda Bayern e.V.
Karada House
Kreisverband DIE LINKE. Regensburg
LAG DIE LINKE.queer Hamburg
Lili Marlene Transidenten Lebenshilfe
LiSL (Liberale Schwule und Lesben)
LSVD e.V.
LSBT*IQ Netzwerk Mittelhessen
LSBT*IQ Netzwerk Nordhessen
LSBTI*IQ-Netzwerk Rhein-Main
LSBT*IQ Netzwerk Südhessen (vielbunt e.V.)
pia „pro familia in action“ Bremen_Bremerhaven
Qube – Queere Bildungs- und Antidiskriminierungsarbeit in Mecklenburg-Vorpommern
Queerbeet Augsburg e.V.,
QueerNet RLP e.V.
Queeres Netzwerk Niedersachen e.V. (TiN | trans* in Niedersachsen)
Queeres Netzwerk NRW e.V.
QUEERFORMAT e.V.
Queeronaut_*
QueerTausch (Interessensgemeinschaft innerhalb von AFS interkulturelle Begegnungen e.V.)
QUENTI e.V. (Queerfeministischer Nicht-binär, Trans und Inter e.V.)
QueWeer – queeres Jugendzentrum Weimar
Radikarla* Redaktion
Regenbogengruppe Cuxhaven
SCHLAU Hildesheim
SCHLAU Gladbeck
SCHLAU Kassel
SCHLAU NRW Landesnetzwerk
Schwule Initiative Siegen e.V.
Schwulenberatung Berlin / Inter*Trans*Beratung Queer Leben
SPDqueer
Sonntags-Club e.V.
Stadtteilzentrum Steglitz e.V.
TGEU (Transgender Europe)
TransAll e. V. Freiburg
Trans*Beratung Göttingen
trans*fabel
Transfamily NRW e.V.
Trans*Inter*Beratungstelle München
Trans-Inter-Aktiv Mitteldeutschland (TIAM) e.V.
Trans-Kinder-Netz e.V.
Trans*NET OHZ
Trans Pride Cologne
Trans SH e.V.
Trans*Treff Mittelhessen
TRANS*WIS/SN
TrIQ e.V.
vielbunt e.V.
Völklinger Kreis e.V.
Voices4 Berlin
Zivilgesellschaftliche LSBTIQ*-Koordinierungsstelle Thüringen

Unterstützer_innen in Politik

Doris Achelwilm (DIE LINKE), MdB, Queerpolitische Sprecherin
Jens Brandenburg (FDP), MdB, Sprecher für LSBTI
Carola Ensslen (DIE LINKE), MdHB Hamburg, Queerpolitische Sprecherin
Tessa Ganserer (Bündnis 90/Die Grünen), MdL Bayern Queerpolitische Sprecherin
Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen), MdB, Queerpolitischer Sprecher

Unterstützende Einzelpersonen

Lea Beckmann, Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Lee Jansen, Sozialwissenschaflter*in, freie*r Autor*in und Mitbegründer*in des NotAnObject e.V.
Annette Güldenring, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und 2. Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS)
Mine Wenzel, Andersraum Hannover, Aktivist*in und Anti-Diskriminierungstrainer*in, Hildesheim

Stand: 25.08.2021