Nach BGH-Beschluss zieht trans* Vater vor das Bundesverfassungsgericht

Um für sein Kind eine Geburtsurkunde zu erstreiten, die der Lebensrealität von trans* Eltern entspricht, zieht ein Mann nun vor das Bundesverfassungsgericht. Im September 2017 hatte der Bundesgerichtshof beschlossen, dass ein trans* Mann, der ein Kind gebiert, rechtlich als Mutter seines Kindes gilt (BGH-Beschluss XII ZB 660/14). Darüber hinaus wird in der Geburtsurkunde des Kindes der veraltete weibliche Vorname anstelle des aktuellen männlichen Vornamens des Elternteils eingetragen.

Dazu sagt Sascha Rewald von der AG Elternschaft der Bundesvereinigung Trans*:
„Kinder mit transgeschlechtlichen Eltern müssen in allen Lebensbereichen wie Kindergarten, Schule und Freizeit vor Diskriminierung geschützt werden. Dazu zählt, dass sie Geburtsurkunden besitzen, die ihrer Lebensrealität entsprechen. Bei der aktuellen Regelung wird eine Person mit weiblichem Vornamen als ‚Mutter‘ eingetragen, die rechtlich nicht mehr existiert. Das damit verbundene ständige Outing hat Irritationen bis zu rechtlichen Regelungen zur Folge, z.B. beim Reisen oder Abholen des Kindes in der Kita. Im Sinne des Kindeswohls müssen Männer, die ein Kind geboren haben, daher rechtlich als Väter anerkannt und mit ihren männlichen Vornamen registriert werden. Das Bundesverfassungsgericht ist nun aufgefordert, die gesetzlichen Hürden zur Anerkennung von trans* Eltern abzubauen.“

Hintergrund:
Der Wegfall des grundgesetzwidrigen Sterilisationszwangs im Rahmen der rechtlichen Änderung des Geschlechtseintrages (siehe Verfassungsgerichtsurteil 1 BvR 3295/07 im Jahr 2011) ermöglicht trans* Menschen  auch nach rechtlicher Anerkennung ihres Geschlechts eine leibliche Elternschaft. Der Gesetzgeber hat es in den letzten sechs Jahren versäumt, den dringenden Regelungsbedarf, der die Realität dieser Familien anerkennt, anzugehen. Der Bundesrat, das Bundesfamilienministerium, sowie alle etablierten Parteien  fordern eine Abschaffung oder eine grundlegende Reform des Transsexuellengesetzes. Die rechtliche Anerkennung von trans* Eltern muss hierbei Berücksichtigung finden. Die Bundesvereinigung Trans* fordert diesbezüglich, dass trans* Eltern im Geburtenregister und in Geburtsurkunden ihrer Kinder geschlechtsneutral und mit ihrem aktuell geführten Vornamen eingetragen werden.

Die Forderungen der Bundesvereinigung Trans* im Detail:
Policy Paper Recht: Paradigmenwechsel – Zum Reformbedarf des Rechts in Bezug auf Trans*
Presseerklärung als PDF