Mit der „Universellen Periodischen Überprüfung“ („Universal Periodic Review“, UPR) wird jeder einzelne der 192 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im Rahmen eines vierjährigen UPR-Zyklus von allen anderen Staaten hinsichtlich seiner Menschenrechtsprobleme überprüft. Der überprüfte Staat muss sich mit diesen Empfehlungen auseinandersetzen. Zu diesem wichtigen Mechanismus des UNO-Menschenrechtsrats können auch Nichtregierungsorganisationen (NGOs) beitragen. Aktuell ist Deutschland an der Reihe und die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) hat sich mit einem eigenen Bericht an der Überprüfung beteiligt.
Dazu erklärt MJ vom Vorstand der Bundesvereinigung Trans*:
„Mit unserem Beitrag weisen wir den UN-Menschenrechtsrat darauf hin, dass Deutschland den internationalen Vorgaben im Menschenrechtsbereich, die es in diversen Verträgen ratifiziert hat, nicht nachkommt. Obwohl mehrfach dazu aufgefordert – wie vom CESCR, dem UN-Wirtschafts- und Sozialausschuss im Jahr 2011, oder von der CEDAW, der Frauenrechtskonvention, im Jahr 2013 gab es bislang keine effektive Handlung der Regierung um Menschen vor Diskriminierung in Bezug auf ihre Geschlechtsidentität und ihren Geschlechtsausdrucks zu schützen. Abgesehen von drei Einladungen des BMFSFS zum Austausch mit der Zivilgesellschaft und der Schaffung einer interministeriellen Arbeitsgruppe ohne abschließendes gemeinsames Positionspapier, ist bisher auf politischer Ebene nichts passiert.
In unserem Bericht für den UN-Menschenrechtsrat fordern wir Deutschland dazu auf, endlich eine Reform des Transsexuellengesetzes (TSG) von 1981 umzusetzen, das bereits in acht Bereichen vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde. Wir fordern u.a. ein geschlechtliches Selbstbestimmungsrecht ohne medizinisch-psychiatrische Gutachten, Vornamens- und/oder Personenstandsänderung durch höchstpersönliche Erklärung, Aufhebung der zweigeschlechtlichen Ordnung im Recht sowie umfassende Anerkennung nicht-binär verorteter Personen. Außerdem braucht es eine Regelung im Gesundheitsbereich, die die Kosten für trans* Gesundheitsversorgung sicherstellt, sowie eine nationale Strategie zum Schutz vor Diskriminierung in Bezug auf Geschlechtsidentität und -ausdruck. Besondere Aufmerksamkeit soll auf die Situation von trans* und nicht-binären Minderjährigen, Geflüchteten, Migrant*innen, Menschen in Haft und Menschen mit Behinderung gelegt werden. Deutschland muss endlich seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommen und die Menschenrechte von trans* und nicht-binären Personen schützen.“