BVT* fordert Rücknahme der Verschärfung von TSG-Verfahren am Amtsgericht Leipzig

Die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) kritisiert die Praxis des Amtsgerichts Leipzig bei Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG). Die ohnehin als veraltet und potenziell verfassungswidrig kritisierten Bestimmungen des TSG schreiben die Einholung von zwei Sachverständigengutachten zur Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag vor. Das Amtsgericht Leipzig scheint trotz Protesten von Betroffenen und einer Kleinen Anfrage im sächsischen Landtag an seiner 2016 eingeführten Praxis festzuhalten, ohne Begründung von Anfang an generell drei Gutachten einzufordern. Das ist aus Sicht der Betroffenen willkürlich und diskriminierend.

Sowohl das Leipziger Amtsgericht, das sächsische als auch das Bundesjustizministerium wurden bereits über die dem Gesetz widersprechende Verfahrensführung in Kenntnis gesetzt.
Grundsätzlich sieht die BVT* in der doppelten Begutachtungspflicht einen unnötig teuren, sachlich unhaltbaren und demütigenden Formalismus. Die Kosten, die bereits bei zwei Gutachten im Schnitt rund 2.000 Euro betragen, sind von den Antragsteller_innen bzw. bei Gewährung von Verfahrenskostenhilfe von der Allgemeinheit zu tragen.

Die Leipziger Auslegung des Transsexuellengesetzes mit der Folge der überflüssigen Gängelung antragstellender Personen durch eine dritte Begutachtung zeigt aus Sicht der BVT*, dass das gegenwärtige TSG nicht geeignet ist, die Belange von trans* Personen in zeitgemäßer, fairer Art und Weise zuverlässig zu regeln. Ohnehin wurde das bestehende Gesetz aus dem Jahr 1980 im Kern durch mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes für grundgesetzwidrig erklärt.

Die BVT* fordert deshalb eine Gesetzesnovelle zur Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität. Trans* Personen muss die Möglichkeit eröffnet werden, durch einen einfachen Verwaltungsakt beim Standesamt sowohl die Vornamens- als auch die Personenstandsänderung vornehmen zu lassen. Denn zur Bestimmung der geschlechtlichen Identität bedarf es weder eines Gerichtsverfahrens, noch einer Diagnose, sondern lediglich der Selbstauskunft der antragstellenden Person.

Die BVT* bittet den Leipziger Gerichtspräsidenten zur überzogenen Begutachtungspflicht an seinem Amtsgericht Stellung zu nehmen und den zuständigen Richter, diese Praxis unverzüglich einzustellen.

NACHTRAG 19. Juni 2017:
Bezüglich der von der BVT* kritisierten Praxis bei Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG) am Amtsgericht Leipzig hat sich nun das Gericht selbst zu einem konkreten Fall geäußert.
In dem Schriftsatz wirft das Gericht die Frage auf, ob die beiden bereits erstellten Gutachten dem erforderlichen Standard einer klinisch-psychatrischen Diagnostik entsprechen. Der für TSG-Verfahren zuständige Richter in Leipzig erklärt u.a., dass sich aus den Gutachten nicht entnehmen lasse, ob eine körperliche Untersuchung der Betroffenen erfolgt ist. Er verweist dabei auf die auf ohnehin veralteten „Standards zur [Anmerkung der Redaktion: medizinischen !] Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen“ aus dem Jahr 1997.

Die BVT* merkt in diesem Zusammenhang an, dass das Bundesverfassungsgericht nach 1997 mehrmals Teile des TSG für grundgesetzwidrig erklärt hat. So wurde 2011 die Voraussetzung einer geschlechtsangleichenden Operation für eine Personenstandsänderung außer Kraft gesetzt.
Entsprechend ist der Anspruch des Leipziger Amtsgerichtes auf eine körperliche Untersuchung als Bestandteil der Begutachtung im Zusammenhang mit Verfahren nach dem TSG weder zeitgemäß noch begründbar.

Für die BVT* zeigt sich mit der Stellungnahme des Gerichtes einmal mehr, dass das veraltete und im Kern ausgehöhlte TSG weder die Belange der Antragsteller_innen zu regeln vermag, noch der Rechtsprechung einen vernünftigen Rahmen zur Rechtsfindung bietet. In der Wissenschaft ist es längst Konsens, dass geschlechtliche Identität auf Selbsterklärung beruht und nicht von außen diagnostizierbar ist, so dass eine gerichtlich beauftragte psychologische oder psychiatrische Begutachtung ohnehin unsinnig ist.
Die BVT* mahnt in diesem Zusammenhang erneut die Aufhebung des TSG an, verbunden mit der Schaffung einer neuen, zeitgemäßen Regelung zur Vornamens- und Personenstandsänderung.

Ergänzungen vom 7.7.2017:
Offene Antwort von Rebecca Jäger an Justizminister Sebastian Gemko vom 6.7.2017

Medienberichte:
Hindert Sachsen Transmenschen am Weg ins neue Leben? (MDR Sachsen, 28.6.17, Sina Meißgeier)
Mann, Frau? Mensch – Der lange Weg von Rebecca Jäger, Teil 1 (Leipziger Internet Zeitung, 28.6.17, Martin Schöler) Teil 2
Rede von Rebecca Jäger beim CSD in Leipzig am 15.7.17